• Tierarztpraxis Dahme, Dr. Christine Felgner
  • Tierarztpraxis Dahme, Außenansicht
  • Tierarztpraxis Dahme, Praxis

Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.

Wir fühlen und denken mit.

Kleintierpraxis Dr. Christine Felgner

Herzlich Willkommen

Unsere Kleintierpraxis besteht seit 2009 und ist auf die Behandlung von Hunden, Katzen und Heimtieren wie z.B. Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel ausgerichtet.

Die Praxis verfügt über moderne medizintechnische Geräte, die eine effiziente und zeitgemäße Diagnostik und Therapie ermöglichen.

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Sprechzeiten

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
08–11 08–11 08–11 08–11
17–19 16–19 17–19

 

Tierärztlicher Kleintiernotdienst unter 01805 843736*

Ab dem 1. Januar 2024 ist der tierärztliche Kleintiernotdienst im Land Brandenburg über die einheitliche Rufnummer 01805 843736 zu erreichen.

Die Preise in den Tierarztpraxen richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Im Notdienst ist den Tierärzten die Berechnung einer Notdienstpauschale von 50,- Euro (ohne MwSt) vorgeschrieben. Die tierärztlichen Leistungen müssen nach dem zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Die Obergrenze liegt im Notdienst beim vierfachen Gebührensatz.

*0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz

 

Team

Tierarztpraxis Dahme, Dr. Christine Felgner
Tierärztin Dr. Christine Felgner
Tierarztpraxis Dahme, Manuela Tews
Manuela Tews

Leistungen

  • Tierärztliche Sprechstunde ( Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, etc.)
  • Chirurgie
  • Innere Medizin
  • Zahnheilkunde
  • Dermatologie
  • Ultraschall
  • digitales Röntgen
  • Laboruntersuchungen
  • Stationäre Unterbringung

Unsere Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT ) abgerechnet.

Sie können bar oder bequem mit der EC-Karte bezahlen.

Gebührenordnung

Information der Bundestierärztekammer – Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 23 Jahren umfassend geändert.

§ 5 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Seit 14.02.2020 gelten neue Regelungen der Tierärztegebührenordnung. Informationen zur Notdienstgebühr sind im Merkblatt „Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zusammengefasst.

Adresse/Kontakt