- Tierärztliche Sprechstunde ( Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, etc.)
- Chirurgie
- Innere Medizin
- Zahnheilkunde
- Dermatologie
- Ultraschall
- digitales Röntgen
- Laboruntersuchungen
- Stationäre Unterbringung
Unsere Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT ) abgerechnet.
Sie können bar oder bequem mit der EC-Karte bezahlen.
Information der Bundestierärztekammer – Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 23 Jahren umfassend geändert.
§ 5 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Seit 14.02.2020 gelten neue Regelungen der Tierärztegebührenordnung. Informationen zur Notdienstgebühr sind im Merkblatt „Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zusammengefasst.